Rechtssichere Unternehmenswebsite: die Checkliste gegen teure Abmahnungen
Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Einwilligung und Bildrechte – die Pflichtpunkte, an denen kleine Betriebe am häufigsten abgemahnt werden, im Überblick.
Warum die eigene Website ein Rechtsobjekt ist
Eine Website ist juristisch kein Prospekt, sondern ein Telemedienangebot mit einer ganzen Reihe von Pflichten. Das Unangenehme daran: Viele dieser Pflichten sind abmahnfähig. Das heißt, Mitbewerber oder spezialisierte Kanzleien können Verstöße kostenpflichtig rügen, ohne dass eine Behörde eingreifen muss. Die Beträge bewegen sich schnell im dreistelligen bis vierstelligen Bereich – für einen fehlenden Halbsatz.
Die gute Nachricht: Die meisten Abmahnungen betreffen immer dieselben Punkte. Wer diese Checkliste einmal sauber abarbeitet, ist gegen die häufigsten Fälle geschützt. Wir gehen sie der Reihe nach durch.
1. Das Impressum
Jede geschäftlich genutzte Website braucht ein vollständiges, leicht auffindbares Impressum. „Leicht auffindbar” heißt: von jeder Seite mit höchstens zwei Klicks erreichbar, klar als „Impressum” benannt – nicht versteckt unter „Kontakt” oder im Fließtext.
Die Pflichtangaben umfassen:
- Vollständiger Name und Anschrift (bei Gesellschaften die Rechtsform und Vertretungsberechtigten).
- Eine schnelle elektronische Kontaktmöglichkeit, in der Regel E-Mail-Adresse.
- Handelsregister und -nummer, falls eingetragen.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden.
- Bei reglementierten Berufen zusätzlich die Aufsichtsbehörde und die berufsrechtlichen Regelungen.
Ein häufiger Fehler: eine reine Telefonnummer als Kontakt. Neben der Adresse muss ein zweiter, schneller Kanal genannt sein.
2. Die Datenschutzerklärung
Sobald eine Website personenbezogene Daten verarbeitet – und das tut praktisch jede, allein durch Server-Logs – braucht sie eine Datenschutzerklärung. Sie muss beschreiben, welche Daten zu welchem Zweck auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet werden, und die Rechte der Nutzer nennen (Auskunft, Löschung, Widerspruch).
Wichtig ist, dass die Erklärung zur tatsächlichen Website passt. Eine Vorlage aus dem Netz nützt wenig, wenn sie Dienste beschreibt, die man gar nicht nutzt – oder solche verschweigt, die aktiv sind. Gehen Sie konkret durch, was Ihre Seite einbindet: Kontaktformular, Analysewerkzeug, Kartendienst, Schriftarten von externen Servern, Videos. Jeder dieser Bausteine gehört benannt.
3. Cookies und Einwilligung
Der Bereich mit den meisten Fehlern. Der Grundsatz ist klar: Für alles, was technisch nicht zwingend nötig ist – also Analyse, Marketing, externe Medien – braucht es eine aktive Einwilligung, bevor der Dienst lädt. Ein Cookie-Banner, das nur informiert oder bei dem bereits alles vorangekreuzt ist, genügt nicht.
Ein rechtssicheres Einwilligungsbanner erfüllt drei Bedingungen:
- Ablehnen ist genauso einfach wie Zustimmen – ein „Alle akzeptieren”-Knopf ohne gleichwertigen „Ablehnen”-Knopf ist unzulässig.
- Nicht notwendige Dienste laden erst nach aktiver Zustimmung, nicht schon beim Seitenaufruf.
- Die Einwilligung ist widerrufbar, und der Widerruf ist auffindbar.
Ein konkreter Selbsttest: Öffnen Sie Ihre Seite in einem frischen Browserfenster und schauen Sie im Entwicklerwerkzeug nach, welche externen Verbindungen noch vor jedem Klick aufgebaut werden. Lädt dort schon ein Analysedienst, haben Sie ein Problem.
4. Bildrechte
Bilder sind ein klassischer Abmahngrund, weil sie so leicht zu prüfen sind. Der Grundsatz: Für jedes Bild auf der Website muss eine Nutzungserlaubnis vorliegen. Ein Bild, das man irgendwo gefunden hat, ist nicht frei nutzbar, nur weil es öffentlich zugänglich war.
Sicher fahren Sie mit:
- Selbst erstellten Fotos.
- Bildern aus Bilddatenbanken mit passender Lizenz – und der Beleg dazu wird archiviert.
- Frei lizenzierten Bildern, wobei die Lizenzbedingungen oft eine Namensnennung verlangen, die dann auch erfolgen muss.
Achten Sie besonders auf abgebildete Personen: Neben dem Recht am Bild braucht es die Einwilligung der abgebildeten Person. Und bei Produktfotos von Herstellern gilt die Erlaubnis meist nur für den Verkauf genau dieses Produkts.
5. Weitere häufige Abmahnfallen
Neben den großen vier lauern kleinere, aber ebenso abmahnfähige Punkte:
- Kontaktformular ohne Verschlüsselung. Wer Daten abfragt, muss die Übertragung per TLS absichern. Eine Seite ohne HTTPS ist heute nicht mehr vertretbar.
- Fehlende oder falsche Pflichtinformationen im Shop, etwa zu Widerrufsrecht, Versandkosten oder Lieferzeiten.
- Newsletter ohne dokumentierte Einwilligung. Ohne bestätigtes Anmeldeverfahren ist der Versand angreifbar.
- Verlinkung auf soziale Netzwerke über Schaltflächen, die schon beim Laden Daten übertragen.
So gehen Sie vor
Nehmen Sie sich diese Checkliste und arbeiten Sie sie Punkt für Punkt ab – am besten mit Datum, damit Sie einen Nachweis über den Prüfstand haben. Bei den meisten Betrieben findet sich in einer Stunde mindestens ein Punkt, der nicht sauber ist. Das Gute: Fast alle lassen sich ohne juristischen Beistand selbst beheben. Für die kniffligeren Fälle – reglementierte Berufe, komplexe Shops, internationale Kundschaft – lohnt eine einmalige anwaltliche Prüfung. In einer kommenden Ausgabe nehmen wir uns den Sonderfall Onlineshop im Detail vor.